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Kosten

gesetzlich Versicherte

Die Kosten für Diagnostik und Therapie rechne ich direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Dazu genügt die Vorlage der Gesundheitskarte. Ich beantrage den benötigten zeitlichen Therapieumfang nach den probatorischen Sitzungen. Je nach Problemstellung und Lebenssituation wird die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse eingereicht. Der Stundenumfang für eine Kurzzeittherapie beträgt 12 bzw. 24 Stunden, eine Langzeittherapie umfasst 60 nach besonderer Indikation 80 Therapiestunden.

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privat Versicherte

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der psychotherapeutischen Gebührenordnung (GOP). Grundsätzlich sind alle GOP Leistungen durch Beihilfe und private Krankenkassen erstattungsfähig. Bitte informieren Sie sich, wie die Leistungsplicht in Ihrem Vertrag definiert ist. 

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Selbstzahler

Fernab jeder Bürokratie gibt es auch die Möglichkeit die Kosten einer Psychotherapie als Selbstzahler zu übernehmen. Hier erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach GOP. Es erfolgt dann keine Eintragung von Diagnosen oder stattgefundener Psychotherapie bei den Krankenkassen.

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